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Offenburg


Bildungshaus Offenburg
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77654 Offenburg
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Am Klinikum 2
77855 Achern
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Träger

Lieferkettensorgfaltspflicht

Seit dem 01.01.2023 sind die Ortenau Klinikum gKAöR sowie auch ihre Beteiligungsgesellschaften - und folglich die Akademie für Pflege und Gesundheit Ortenau gGmbH - gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu beachten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einzurichten. Die Ortenau Klinikum gKAöR bekennt sich mit Abgabe der Grundsatzerklärung klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten.

Grundsatzerklärung zur Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes als PDF herunterladen

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit Juli 2023 bietet das Hinweisgeberschutzgesetz  hinweisgebenden Personen einen besseren Schutz. Alle Mitarbeitenden der Akademie², alle Teilnehmenden sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Kooperationspartnern etc.) haben die Möglichkeit Hinweise über die interne Meldestelle eines unserer Träger, das Ortenau Klinikum gKAöR abzugeben. Die Meldungen werden durch einen zur Neutralität verplichtenden Juristen entgegengenommen.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sind über diesen Link abrufbar.