Weiterbildungsziel
- Die Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patient*innen mit akuten Störungen lebenswichtiger Vitalfunktionen
- Mitwirken bei ärztlichen Tätigkeiten z. B. bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen
- Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte (z.B. Beatmungsgeräte)
- Betreuung und Überwachung von Patienten*innen im Arbeitsbereich der Anästhesie
- Einleiten der Erstmaßnahmen und Assistenz bei Notfallsituationen
Zugangsvoraussetzungen
- Die Berufserlaubnis nach § 1 Gesetz über die Pflegeberufe und eine einschlägige berufliche Tätigkeit (nach Beendigung der Ausbildung), die ein Jahr betragen soll, davon mindestens 6 Monate entweder im Fachgebiet Intensivpflege oder Anästhesie.
Theoretische Weiterbildung
- Mind. 720 Unterrichtsstunden in Blockphasen und Studientagen
Praktische Weiterbildung
- Mind. 2.350 Stunden an obligatorischen und fakultativen Einsatzplätzen (Intensivstationen, Anästhesieabteilungen, Hospitationseinsätze etc.)
Zukunftsperspektiven
Mit erfolgreicher Weiterbildung besteht die Möglichkeit, auf Intensivstationen verschiedener Disziplinen, in Notaufnahmen, in der Anästhesie (OP) und vielen anderen medizinischen Bereichen zu arbeiten. Weiterqualifizierungen, Leitungsfunktionen und Studium sind ebenfalls möglich.
Weiterbildungsdauer
- 2 Jahre Vollzeit (Teilzeit möglich)